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AGB

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Beratungen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, getätigte Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge, die von Opening Doors (Gräbligasse 1, CH-8001 Zürich) durchgeführt werden und regeln die Rechte und Pflichten zwischen Opening Doors und den Klienten und Teilnehmern von Veranstaltungen. Die AGB können von Opening Doors jederzeit angepasst werden.

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1. TERMINE:

Schriftlich vereinbarte Termine für Akasha Chronik Beratungen, Hausräucherung, Radiästhesie und Space Clearing können bis spätestens 24 Stunden vorher storniert oder verschoben werden. Bei nicht fristgerechter Verschiebung, Stornierung oder nicht wahrgenommenen Terminen werden die Kosten dem Klienten vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Klienten besteht nicht.

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Falls im Krankheitsfall eine fristgerechte Verschiebung nicht möglich ist (z.B. Erkrankung in der Nacht), kann der Termin im Ausnahmefall verschoben werden, wenn die Benachrichtigung an Opening Doors spätestens 3 Stunden vor dem Termin stattfindet.

Feng Shui Beratung, AGB, Opening Doors Zürich

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2. AUFTRÄGE:

Aufträge für Feng Shui Beratungen (inkl. Dienstleistungen in Kombination mit einer Feng Shui Beratung), Farbberatung, Chinesisches Horoskop, Firmenlogo & Farbkonzept für CI sind für den Klienten verbindlich, sobald der konkrete Auftrag von Opening Doors mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Der Auftrag kann nach Erhalt der unterschriebenen Auftragsbestätigung vom Klienten nicht mehr kostenlos storniert werden, da nach der Auftragsbestätigung mit der Arbeit begonnen wird. Wenn der Klient den bestätigten Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr im ursprünglich vereinbarten Umfang in Anspruch nehmen oder ganz stornieren möchte, wird der ursprünglich vereinbarte Auftrag dem Klienten dennoch vollumfänglich in Rechnung gestellt, abzüglich der nicht angetretenen Reisezeit und Spesen.

Falls ein vereinbarter Beratungstermin vom Klienten nicht wahrgenommen werden kann, sollte der Termin spätestens 24 Stunden vorher verschoben werden. Falls im Krankheitsfall eine fristgerechte Verschiebung nicht möglich ist (z.B. Erkrankung in der Nacht), kann der Termin im Ausnahmefall verschoben werden, wenn die Benachrichtigung an Opening Doors spätestens 3 Stunden vor dem Termin stattfindet.

 

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3. ENERGETISCHE ARBEIT:

Bei meinen Feng Shui und Akasha Chronik Beratungen sowie Radiästhesie arbeite ich energetisch und muss dafür in guter körperlicher und geistiger Verfassung sein, um meine Energiearbeit professionell durchführen zu können. Sollte ich vor einem vereinbarten Termin nicht in guter Verfassung oder krank sein, werde ich dies dem Klienten entsprechend mitteilen und den Termin kostenlos verschieben. In diesem Fall werde ich versuchen, den Klienten so früh wie möglich zu informieren, spätestens aber 3 Stunden vor dem Termin.

 

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4. VERANSTALTUNGEN:

A) Anmeldung/Vertragsentstehung:  Die AGB und Einverständniserklärung müssen vom Teilnehmer vor der Anmeldung durchgelesen und akzeptiert werden, damit die Anmeldung zustande kommt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer per Email eine Teilnahmebestätigung/Rechnung mit Termin, Zeiten, Veranstaltungsort, Kosten und verbindlichen Zahlungsanweisungen zugesandt. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung der Seminarkosten, die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Opening Doors und dem Teilnehmer zustande. Die Anmeldung gilt als vom Teilnehmer akzeptiert, wenn er die per Email versandte Teilnahmebestätigung/Rechnung erhalten hat. Der Teilnehmer ist bei der Buchung einer Veranstaltung von Opening Doors an die AGB gebunden.

Für die Richtigkeit der durch Opening Doors verbreiteten Informationen wird keine Gewähr geleistet und Opening Doors garantiert weder die Korrektheit noch die Vollständigkeit der Informationen.

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B) Zahlungskonditionen: Die Zahlungskonditionen auf der per Email verschickten Teilnahmebestätigung/Rechnung ist verbindlich. Die bei der Anmeldung von Retreats angefragten Kreditkartenangaben des Teilnehmers dienen lediglich als Sicherheit für die Hotelkosten, welche der Teilnehmer direkt beim Hotel vor Ort zu begleichen hat. Die Seminarkosten werden nicht von der Kreditkarte abgebucht und müssen vom Teilnehmer fristgerecht einbezahlt werden. Die Gebühren für die Einzahlung müssen immer vom Teilnehmer selbst getragen werden.

Bei allen Veranstaltungen in der Schweiz und im Ausland wird der volle Rechnungsbetrag für die Seminarkosten bei Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig und muss innert 10 Tagen bezahlt werden, sofern nichts anderes vermerkt ist. Wenn die Anmeldung weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen ist, muss die Zahlung innert 48 Stunden eingetroffen sein. Erst nachdem die Veranstaltung im Ausland definitiv per Email bestätigt worden ist, sollte der Teilnehmer seinen Flug buchen.

Wenn die vorgegebene Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, kann Opening Doors dem Teilnehmer direkt eine schriftliche Mahnung per Email senden. Opening Doors ist berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 10.- für den entstandenen Aufwand zu berechnen. Wenn nach der zweiten Mahnung der Zahlungsbetrag immer noch offen ist, kann Opening Doors ein Betreibungsverfahren einleiten bzw. das Inkasso der ausstehenden Forderung an Dritte übergeben, deren zusätzliche Kosten durch den Teilnehmer zu tragen sind.

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C)  Stornierung & Abmeldung: Gebuchte Veranstaltungen sind verbindlich und können nicht mehr kostenlos storniert, verschoben oder rückerstattet werden. Bei Abmeldungen gibt es keine Rückerstattung und ausstehende Seminarkosten müssen dennoch fristgerecht bezahlt werden. Es gibt auch keine Rückerstattung, wenn der Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen die Teilnahme an der Veranstaltung vorzeitig abbricht oder nicht teilnimmt.

Seminare Schweiz: Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, damit der Teilnehmer dasselbe Seminar an einem anderen Datum und allenfalls auch anderen Ort nachholen kann. Falls eine Preisdifferenz anfällt, muss diese vom Teilnehmer übernommen werden. 

Retreats Schweiz & Ausland: Wenn der Teilnehmer vor einem Retreat erkrankt oder aus anderen Gründen nicht daran teilnehmen kann, muss er dennoch vollumfänglich für die Hotelkosten (Übernachtungen, Mahlzeiten und Kurtaxe, gemäss den auf der Homepage aufgeführten Kosten) aufkommen. In diesem Fall kann das Hotel die Hotelkosten dem Teilnehmer vollumfänglich via Kreditkarte belasten oder eine Rechnung senden. In Absprache mit dem Hotel können dem Teilnehmer höchstens die Kosten für die Verpflegung erlassen werden.

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D) Organisation & Durchführung: Opening Doors behält sich aus organisatorischen Gründen das Recht vor, die angebotenen Veranstaltungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, Durchführungsort, Preise, Teilnehmerzahl und AGB jederzeit zu ändern sowie kurzfristig Änderungen im Programm vorzunehmen, zB. durch höhere Gewalt oder andere Gründe. In diesem Fall werden die Teilnehmer frühzeitig darüber informiert. Bei Änderungen der Preise und AGB ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version massgebend, welche für den Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann. Die Veranstaltungsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

Bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung aufgrund einer Krankheit der Veranstalterin, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wegen Corona die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder verboten wird, wird bei einer einmalig im Jahr stattfindenden Veranstaltung im Ausland ein Ersatztermin gesucht und falls dieser vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen werden kann, wird der bereits einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet resp. der noch nicht einbezahlte Betrag wird hinfällig. Falls die abgesagte Veranstaltung jährlich mehrmals oder regelmässig durchgeführt wird, wie das bei den Veranstaltungen in der Schweiz der Fall ist, kann der Teilnehmer an einer späteren Veranstaltung teilnehmen. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung der Seminarkosten und offene Beträge müssen fristgerecht einbezahlt werden. Bei einer Preisdifferenz muss der Teilnehmer diese begleichen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Änderungen, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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E) Drittanbieter: Bei Retreats lehnt Opening Doors jegliche Haftung für Dienstleistungen von Drittanbietern (Hotel, Verpflegung, Massagen, inkludierter Transfer, Ausflüge etc.) ab. Wenn ein Teilnehmer Räume, Mobiliar und Gegenstände von Opening Doors oder Drittanbietern beschädigt oder mitnimmt, haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden persönlich und muss dafür vollumfänglich aufkommen.

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F) Sicherheit & Versicherungen: Die Teilnehmer sind für ihre gesundheitliche Sicherheit selber verantwortlich. Dabei liegt es in ihrer Verantwortung abzuschätzen, ob sie sich vorsichtshalber für ein bestimmtes Reiseland impfen lassen oder bestimmte Medikamente wie z.B. Malariaprophylaxe mitnehmen möchten. Auch liegt es in ihrer Verantwortung, allfällige Versicherungen für Krankheit, Reisen und Annullationen abzuschliessen. Es wird aber dringend empfohlen, bei der Teilnahme an einem Retreat eine Annullationskostenversicherung im Voraus abzuschliessen.

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5. GARANTIE & HAFTUNG:

Die Beratungen, Dienstleistungen und Veranstaltungen von Opening Doors ersetzen keine medizinische Behandlung, sondern stellen eine Ergänzung dazu dar. Opening Doors kann nicht garantieren, dass Probleme und Themen der Klienten und Teilnehmer durch eine Beratung, Dienstleistung oder Veranstaltung gelöst werden. Die von Opening Doors angebotenen Beratungen, Dienstleistungen und Veranstaltungen unterstützten Klienten und Teilnehmer bei den gewünschten Veränderungen, aber jeder Klient und Teilnehmer trägt vollumfänglich die Selbstverantwortung für sein Handeln und Leben. Opening Doors kann nicht haftbar gemacht werden, wenn gewünschte Resultate nicht erzielt oder sich die Gesundheit allenfalls sogar verschlechtert. Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Handlungen sind sämtliche Haftungsansprüche, insbesondere für Unfälle, Körperverletzung und Diebstahl jeder Art, ausgeschlossen.

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6. DATENSCHUTZ:

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Veranstaltungen von Opening Doors unterliegt der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang Opening Doors mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Veranstaltungen von Opening Doors und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online auf der Homepage abrufbar.

Mit der Buchung einer Dienstleistung und Anmeldung einer Veranstaltung bei Opening Doors akzeptiert der Klienten und Teilnehmer, die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten. Opening Doors kann Klienten und Teilnehmern Informationen und Angebote von sich übermitteln z.B. in Form von E-Mails und Newslettern. Mit der Buchung und Anmeldung stimmt der Klient und Teilnehmer zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können. Diese Nachrichten können jeweils auch personalisiert werden, um dem Klienten oder Teilnehmer nur Informationen zu übermitteln, die für ihn voraussichtlich interessant sind.
 


7. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

 

 

8. RECHT & GERICHTSSTANDORT

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Opening Doors und seinen Klienten und Teilnehmern gilt das Recht der Schweiz. Der Gerichtsstandort ist Zürich.

 

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AGB zuletzt aktualisiert am 13.09.2023

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